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   VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03   

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https://dejure.org/2003,33267
VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03 (https://dejure.org/2003,33267)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2003 - 19-IV-03 (https://dejure.org/2003,33267)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2003 - 19-IV-03 (https://dejure.org/2003,33267)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 45-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03
    denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist, es sich also um eine offensichtlich unhaltbare Entscheidung handelt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999 - Vf. 78-IV-98; Beschluss vom 22. November 2001 - Vf. 45-IV-01).

    Ein Verstoß gegen Artikel 18 Absatz 1 SächsVerf liegt nicht schon dann vor, wenn die Auslegung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; Beschluss vom 22. November 2001 - Vf. 45-IV-01).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03
    Dies ist der Fall, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, klärungsfähig und entscheidungserheblich ist und das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, NJW 2002, 2957).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03
    Ein Verstoß gegen Artikel 18 Absatz 1 SächsVerf liegt nicht schon dann vor, wenn die Auslegung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; Beschluss vom 22. November 2001 - Vf. 45-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 78-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03
    denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist, es sich also um eine offensichtlich unhaltbare Entscheidung handelt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999 - Vf. 78-IV-98; Beschluss vom 22. November 2001 - Vf. 45-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 14-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03
    Vielmehr ist er zur Wahrung allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 14-IV-02; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 33-IV-03
    Vielmehr ist er zur Wahrung allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 19-IV-03; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 88-IV-03
    Ein Verstoß gegen Artikel 18 Absatz 1 SächsVerf liegt nicht schon dann vor, wenn die Auslegung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 19-IV-03).
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